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Reise Krankenversicherung bis 365 Tage

Mai 27th, 2011 | Posted by Ronny in Allgemein - (Kommentare deaktiviert für Reise Krankenversicherung bis 365 Tage)

Ein attraktives Angebot für alle Reisenden, die eine Reise-Krankenversicherung für eine private oder geschäftliche Reise ins Ausland suchen. Top-Leistungen – ohne Selbstbehalt!

Die Variante „ohne USA & Canada“ der Krankenversicherung wählen Sie bitte, wenn Sie sich auf Ihrer Reise nicht in den USA oder in Canada aufhalten (bei Transitflügen: siehe rechts).

Der Versicherungsschutz gilt während des Aufenthaltes im Ausland. Ausland ist nicht Deutschland und ggfs. weitere Länder, in denen Sie einen Wohnsitz haben.

Online Buchung
Zur Online Buchung

Abschlussfrist:
jederzeit bis zur Abreise. Sie erhalten sofort nach der Buchung Ihre Versicherungspolice per eMail.

Versicherer:
HanseMerkur Reiseversicherung AG
Versicherungsbedingungen: in Deutsch

Produkt Highlights
kein Selbstbehalt
alle Sportarten versichert
Arbeiten mitversichert
freie Arztwahl
Rückholung nach Hause
ambulante und stationäre Behandlungen
Krankentransport zur stationären Behandlung
bei vorzeitiger Rückkehr Prämienrefund
Stopp in USA / Canada
Sie können die günstigere Prämie „ohne“ USA & Canada buchen, wenn Sie:
auf der Hin- und/oder Rückreise eine Umsteigeverbindung mit jeweils max. 1 Nacht dort verbringen oder
bei mindestens 12 Monaten versicherter Zeit max. 14 Tage in den USA oder Canada sind
Auslandsreise-Krankenversicherung (max. 365 Tage)
Reisedauer bis ohne USA & Canada incl. USA & Canada
bis 64 Jahre ab 65 Jahre bis 64 Jahre ab 65 Jahre
4 Tage 6 € 14 € 10 € 25 €
10 Tage 10 € 25 € 15 € 65 €
17 Tage 17 € 39 € 25 € 105 €
31 Tage 31 € 65 € 45 € 165 €
45 Tage 45 € 95 € 85 € 265 €
62 Tage 65 € 155 € 125 € 395 €
93 Tage 125 € 295 € 235 € 495 €
94-365 Tage (pro Tag) 1,50 € 3,50 € 3,50 € 9,50 €

Hinweise zur Anwendung der Prämien

Die richtige Prämie für Ihre Reise finden Sie leicht, wenn Sie diese Hinweise beachten:

  • Der Reise-Storno & Abbruchschutz ist eine Reiserücktrittskosten- und Reiseabbruch-Versicherung.
  • Versicherbar ist jede Reise (alle Reisearten wie Flugreise, Schiffsreise, Busreise, Rundreise, Kreuzfahrt) mit beliebiger Reisedauer (Reiserücktritt solo) bzw. max. 93 Tagen (Reiserücktritt + Abbruch). Bitte beachten Sie die separaten Prämien für Schiffsreisen.
  • Der Reise-Storno- & Abbruchschutz kann von jedermann gebucht werden. Versicherer ist die HanseMerkur Reiseversicherung.
  • Es gibt keine Altersgrenzen.
  • Familie: 1-2 Erwachsene + mindestens 1 mitreisendes minderjähriges Kind bis zur Vollendung des 21. Lebensjahres, maximal 7 Personen
  • Die Prämie richtet sich nach dem Reisepreis. Das ist entweder der Preis einer Pauschalreise oder die Summe mehrerer Reiseleistungen, die für eine Reise gebucht wurden.
  • Abschlussfrist: sofort bei Reisebuchung, spätestens 30 Tage vor Abreise. Bei Reisebuchung in den letzten 30 Tagen vor Abreise muss der Abschluss innerhalb von 3 Werktagen erfolgen

Leistungsübersicht

Hier finden Sie eine Übersicht über die wesentlichen Leistungen in Kurzform. Die vollständigen Versicherungsbedingungen, die die verbindliche Grundlage des Versicherungsschutzes sind, finden Sie rechts oben (Online-Buchung).
A. Reiserücktrittskosten-Versicherung
Leistungen:

  • Ersatz der Stornokosten entsprechend der Stornobedingungen des Reiseveranstalters bzw. Leistungsträgers bei Rücktritt (Storno) vor Abreise
  • Ersatz der Hinreise-Mehrkosten (bis zur Höhe der Stornokosten) bei verspätetem Reiseantritt aus versichertem Grund
  • Ersatz der Hinreise-Mehrkosten (bis zur Höhe der Stornokosten) bei verspätetem Reiseantritt wegen Verspätung öffentlicher Verkehrsmittel um mind. 2 Stunden, wenn dadurch der gebuchte und versicherte Flug nicht erreicht wurde
  • Ersatz der Mehrkosten bei Teilstornierung der Reise (z.B. Einzelzimmerzuschlag) oder der anteiligen Kosten der Risikoperson (bis zur Höhe der Stornokosten), wenn eine versicherte Person aus versichertem Grund die Reise stornieren muss
  • Ersatz der Umbuchungskosten (bis zur Höhe der Stornokosten) bei Umbuchung aus versichertem Grund
  • Ersatz der Umbuchungskosten aus anderen als den versicherten Gründen bis max. 30 € bei Umbuchung bis 42 Tage vor Reisebeginn

versicherte Gründe (Stornogründe):

  • unerwartet schwere Erkrankung
  • Tod
  • Unfall
  • Impfunverträglichkeit (nicht aber: Impfversagen, zu geringer Aufbau des Antikörperwertes)
  • Schwangerschaft (wenn bei Abschluss der Versicherung noch nicht ärztlich festgestellt)
  • Bruch von Prothesen (nicht: Zahnprothesen)
  • erheblicher Schaden am Eigentum (Feuer, Wasserrohrbruch, Einbruch, Naturkatastrophe) mit mind. 2.500 € Schadenhöhe
  • Arbeitslosigkeit aufgrund betriebsbedingter Kündigung mit Arbeitslosmeldung
  • Wiedereinstellung aus der Arbeitslosigkeit heraus
  • (freiwilliger) Arbeitsplatzwechsel
  • Kurzarbeit
  • Wiederholung nicht bestandener Prüfung in der versicherten Reisezeit oder den ersten 14 Tagen danach (wenn dadurch eine zeitliche Verlängerung der Ausbildung vermieden werden kann)
  • Nichtversetzung (wenn die gebuchte Reise eine Klassenfahrt ist)
  • unerwartete Einberufung zu Wehrdienst, Wehrübung oder Zivildienst
  • Einreichung der Scheidungsklage (bei einvernehmlicher Trennung der entsprechende Antrag) nach einer Reisebuchung vor einer gemeinsamen Reise der betroffenen Ehepartner
  • unerwartete gerichtliche Ladung (sofern keine Terminverschiebung möglich)

B. Reiseabbruch-Versicherung
Leistungen:

  • bei verspätetem Antritt der Reise: Ersatz der aufgrund verspäteten Antritts nicht in Anspruch genommenen Reiseleistungen (max. bis zur Höhe der Versicherungssumme)
  • bei vorzeitigem Abbruch der Reise: Ersatz der Rückreise-Mehrkosten und Erstattung des Reisepreises (bei Abbruch in den ersten 8 Tagen 100%, bei späterem Abbruch anteilig)
  • bei Unterbrechung der Reise vor Ort: Erstattung nicht genutzter Reiseleistungen, Nachreisekosten (bei Rundreise oder Kreuzfahrt)
  • bei verspäteter Rückreise: Ersatz der Rückreise-Mehrkosten
  • zusätzliche Hotelkosten, wenn ein Mitreisender aufgrund Unfall oder Erkrankung nicht transportfähig ist und die Reise nicht planmässig beendet werden kann

versicherte Gründe (Abbruch- / Unterbrechungsgründe):

  • unerwartet schwere Erkrankung
  • Tod
  • Unfall
  • Impfunverträglichkeit (nicht aber: Impfversagen, zu geringer Aufbau des Antikörperwertes)
  • Schwangerschaft (wenn bei Abschluss der Versicherung noch nicht ärztlich festgestellt)
  • Bruch von Prothesen (nicht: Zahnprothesen)
  • erheblicher Schaden am Eigentum (Feuer, Wasserrohrbruch, Einbruch, Naturkatastrophe) mit mind. 2.500 € Schadenhöhe

gültig für A + B:
Selbstbehalt:

  • Erfolgt die Stornierung aufgrund unerwartet schwerer Erkrankung mit nur ambulanter Behandlung, beträgt der Selbstbehalt 20 % der erstattungsfähigen Stornokosten (mind. 25 €) je versicherter Person.
  • Erfolgt die Stornierung aus einem anderen Grund (also auch bei unerwartet schwerer Erkrankung mit stationärer Behandlung), gibt es keinen Selbstbehalt.

Hinweis zu Vorerkrankungen (bestehenden Erkrankungen): Ist eine Erkrankung bei Abschluss der Versicherung bereits bekannt, ist sie nur dann vom Versicherungsschutz erfasst, wenn sie in den letzten 6 Monaten vor Abschluss der Versicherung nicht wegen akuter Beschwerden behandelt wurde. Reine Routineuntersuchungen bleiben dabei unberücksichtigt.

mitversicherte Angehörige:
Als Reisender sind Sie auch für den Fall der Stornierung Ihrer Reise versichert, wenn in Ihrer Verwandtschaft eines dieser Schadenereignisse eintritt: unerwartet schwere Erkrankung, Tod, Unfall, Impfunverträglichkeit, Schwangerschaft, Bruch von Prothesen.

Zu den Angehörigen gehören diese Personen: Ehepartner, Lebensgefährte einer eheähnlichen Lebensgemeinschaft, Kinder, Adoptivkinder, Stiefkinder, Pflegekinder, Eltern, Adoptiveltern, Stiefeltern, Pflegeeltern, Großeltern, Geschwister, Enkel, Schwiegereltern, Schwiegersohn, Schwiegertochter, Schwäger. Zusätzlich sind im Todesfall auch eingeschlossen: Tante, Onkel, Neffe, Nichte.

Mitreisende:

  • Bis zu 5 Personen, die die Reise gemeinsam machen wollten, sind untereinander versichert – unabhängig davon, ob sie miteinander verwandt sind oder nicht.
  • Wenn mehr als 5 Personen die Reise gemeinsam machen wollten, sind nur noch diejenigen untereinander versichert, die miteinander verwandt sind.

Vorgehensweise im Schadenfall Reise-Storno (Storno vor Reisebeginn)

Bitte beachten Sie die Hinweise zum Verhalten im Schadenfall:

Reise-Stornoschutz (entspricht Reiserücktrittskosten-Versicherung)

  • Bei der Fluggesellschaft bzw. dem Reisebüro oder Reiseveranstalter Ihrer Reise ist eine unverzügliche Stornierung nach Eintritt des Schadenereignisses erforderlich, um die Stornokosten so gering wie möglich zu halten! Höhere Stornokosten werden nicht erstattet, wenn Sie aufgrund Nichteintritt einer erhofften Besserung oder Heilung die Reise zu einem späten Zeitpunkt stornieren!
  • Wenn Sie wegen einer Erkrankung stornieren, muss zuvor die Reiseunfähigkeit von dem behandelnden Arzt festgestellt worden sein. Es ist nicht ausreichend, wenn Sie erst die Stornierung vornehmen und erst später danach die Reiseunfähigkeit ärztlich feststellen lassen.

Im Schadenfall müssen folgende Unterlagen immer eingereicht werden: Kopie der Reisebestätigung / Rechnung zu der versicherten Reise, Versicherungspolice, Ihre vollständige Adresse und Bankverbindung (vorzugsweise mit IBAN und BIC). Zusätzlich sind – je nach Schadenereignis – erforderlich:

  • sämtliche Buchungs- und Stornierungsunterlagen im Original
  • ärztliche Bescheinigungen mit Angabe der Diagnose und der Behandlungsdaten beim Storno wegen Erkrankung
  • bei Todesfall eine Kopie der Sterbeurkunde
  • bei Arbeitsplatzverlust eine Bescheinigung des Arbeitgebers über die betriebsbedingte Kündigung sowie eine Bescheinigung der Bundesagentur für Arbeit über den Beginn der Arbeitslosigkeit
  • bei Aufnahme eines Arbeitsverhältnisses aus der Arbeitslosigkeit heraus eine Bescheinigung des neuen Arbeitgebers über den Beginn des Arbeitsverhältnisses sowie eine Bescheinigung der Bundesagentur für Arbeit über den Änderungsbescheid
  • bei (freiwilligem) Arbeitsplatzwechsel Bescheinigungen des alten und neuen Arbeitgebers incl. des Nachweises zur Probezeit
  • bei notwendigen Wiederholungen von nicht bestandenen Prüfungen eine Bescheinigung der Universität/Fachhochschule/College
  • bei Einberufung zum Grundwehrdienst, zur Wehrübung oder zum Zivildienst Bescheinigung der staatlichen Stelle

Schadenformular:

  • in Deutsch
  • in Englisch
  • in Französisch

Kontaktdaten:

  • Telefon 24 h – Notrufnummer: (Vorwahl Deutschland, meist +49-180-5256256 zur Verfügung. (Auslandsgebühren zuzüglich 0,14 €/min bei Anrufen aus dem Festnetz bzw. 0,42 €/min bei Anrufen aus Mobilfunknetzen)
  • Adresse: HanseMerkur Reiseversicherung AG, Abt. RLK / Schaden, Siegfried-Wedells-Platz 1, D-20354 Hamburg

Vorgehensweise im Schadenfall Reise-Abbruch (Storno während der Reise)

Bitte beachten Sie die Hinweise zum Verhalten im Schadenfall:

Reise-Abbruchschutz (Reiseabbruch-Versicherung)

  • Je nach Schadenart können verschiedene Kosten erstattungsfähig sein: Mehrkosten bei vorzeitiger oder verspäteter Rückreise, vor Ort nicht genutzte Leistungen bei Unterbrechung der Reise, Reisepreiserstattung.
  • Bei dem Leistungsträger bzw. dem Reisebüro oder Reiseveranstalter Ihrer Reise ist eine unverzügliche Stornierung nach Eintritt des Schadenereignisses erforderlich, um die Stornokosten so gering wie möglich zu halten! Höhere Stornokosten werden nicht erstattet, wenn Sie aufgrund Nichteintritt einer erhofften Besserung oder Heilung die Reiseleistungen zu einem späteren Zeitpunkt stornieren!
  • Wenn Sie wegen einer Erkrankung stornieren, muss zuvor die Reiseunfähigkeit von dem behandelnden Arzt festgestellt worden sein. Es ist nicht ausreichend, wenn Sie erst die Stornierung vornehmen und erst später danach die Reiseunfähigkeit ärztlich feststellen lassen.
  • Wir empfehlen im Fall einer vorzeitigen oder verspäteten Rückreise aus versichertem Grund, dass Sie mit Ihrem Reisebüro, Reiseveranstalter oder der HanseMerkur Reiseversicherung Kontakt aufnehmen, um die Vorgehensweise abzustimmen und eventuelle Umbuchungen professionell erledigen zu lassen.

Im Schadenfall müssen folgende Unterlagen immer eingereicht werden: Kopie der Reisebestätigung / Rechnung zu der versicherten Reise, Versicherungspolice, Ihre vollständige Adresse und Bankverbindung (vorzugsweise mit IBAN und BIC). Zusätzich sind – je nach Schadenereignis – erforderlich:

  • sämtliche Buchungs- und Stornierungsunterlagen im Original
  • bei Erkrankung: bezahlte Original-Kostennachweise und ärztliche Bescheinigungen des Arztes vor Ort mit Angabe der Diagnose und der Behandlungsdaten
  • bei Todesfall eine Kopie der Sterbeurkunde

Schadenformular:

  • in Deutsch
  • in Französisch

Kontaktdaten:

  • Telefon 24 h – Notrufnummer: (Vorwahl Deutschland, meist +49-180-5256256 zur Verfügung. (Auslandsgebühren zuzüglich 0,14 €/min bei Anrufen aus dem Festnetz bzw. 0,42 €/min bei Anrufen aus Mobilfunknetzen)
  • Adresse: HanseMerkur Reiseversicherung AG, Abt. RLK / Schaden, Siegfried-Wedells-Platz 1, D-20354 Hamburg